Besuchsbegleitung
Unser Angebot
im Falle von Trennung und Scheidung Besuchskontakte des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit den Kindern (auch: Pflegekinder und deren leibliche Eltern) in kindgerechten Räumlichkeiten und angenehmer Spielatmosphäre
Wesentliche Voraussetzungen
- Konsensbereitschaft beider Elternteile
- Terminvereinbarung mit dem Kinderschutzzentrum für Vorgespräch mit beiden Eltern
- möglicher Zeitrahmen: Montag bis Samstag
Ablauf der Besuchsbegleitung
Das Kind wird vom erziehungsberechtigten Elternteil zum vorher vereinbarten Termin ins Kinderschutzzentrum gebracht und dort auch wieder abgeholt. Währenddessen besteht für den "besuchenden" Elternteil die Möglichkeit, sich mit dem Kind in einer entspannten Spielatmosphäre zu treffen - dem Rahmen der Vereinbarungen des vorangegangenen Elterngesprächs entsprechend.
Ziel der Besuchsbegleitung
- Eltern lernen Besuchskontakte selbständig zu regeln